Ein gewisses Mindestmaß an Mobilität ist die Voraussetzung zur Teilhabe am Alltag. Das gilt zu jeder Zeit und wird mit zunehmendem Alter dementsprechend wichtiger. Behörden, Organisationen sowie Institutionen sind bestrebt und bemüht, den älteren Menschen so lange wie möglich ein Leben in ihrem heimischen und sozialen Umfeld zu ermöglichen. Das erfordert unter anderem Mobilität, um die notwendigen Dinge des Alltags eigenständig erledigen zu können. Bei einer ausgeprägten sowie dauerhaften Gehbehinderung fällt es den Betroffen zunehmend schwer, sich selbst zu versorgen, oder auch einmal das Seniorencafé in der Fußgängerzone zu besuchen. In dieser Situation ist ein Elektromobil buchstäblich Gold wert.

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Das Elektrofahrzeug verbessert die Mobilität von Senioren und Gehbehinderten

 

Auch längere Strecken mit dem Elektromobil zurücklegen
Das Elektrofahrzeug, umgangssprachlich als Elektromobil bezeichnet, ist ein kleines mehrspuriges und leichtgewichtiges Fahrzeug, das sich ebenso leicht bedienen lässt. Es ermöglicht dem Gehbehinderten, sich mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h im Straßenverkehr fortzubewegen. Die Fahrerlaubnis für diese Geh-/Fahrhilfe richtet sich nach seiner Geschwindigkeit, ebenso wie eine mögliche Zulassung nach der FZV, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h muss für das Elektrofahrzeug, vergleichbar mit dem Auto, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Das damit verbundene Versicherungskennzeichen wird jährlich im März erneuert. Ansonsten werden diese hilfreichen Elektrofahrzeuge als Krankenfahrstuhl bezeichnet.

Luxusfahrzeuge für Gehbehinderte
Der Blick auf die Website des Elektromobilherstellers Graf Carello zeigt eine große Auswahl und Vielfalt an Elektrofahrzeugen. Ähnlich wie beim örtlichen Autovertragshändler kann der Gehbehinderte unter verschiedenen Modellen und Typen auswählen. Angeboten werden Fahrzeuge und Mobile für ein oder für zwei Personen, offen sowie als Kabinenfahrzeug. Ein solches E-Mobil sorgt für eine ganz neue und bis dahin unbekannte Mobilität. Der Betroffene ist lediglich gehbehindert, nicht gehunfähig wie viele Rollstuhlbenutzer. Kurze Strecken sind ohne Weiteres mit einer Gehhilfe zu bewältigen. Von A nach B zu gelangen ist jedoch, ohne eine Mobilitätshilfe, nicht mehr möglich. Dazu sind Elektromobile eine geradezu ideale bis hin zu unersetzliche Möglichkeit.